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NISG 2026: Alle Fristen von der Registrierung bis zur Selbstdeklaration

Marko Djurasinovic · · 6 Min. Lesezeit

Das NISG 2026 setzt die NIS2-Richtlinie in Österreich um – und bringt keinen einzelnen Stichtag, sondern eine Kaskade von Fristen. Wer die Reihenfolge kennt, plant realistisch und vermeidet Strafen schon bei den Formalpflichten.

Auf einen Blick
  • 1. Oktober 2026: NISG 2026 tritt in Kraft – Risikomanagement, Leitungspflichten und Meldepflichten gelten ab sofort
  • 31. Dezember 2026: Ende der Registrierungsfrist beim Bundesamt für Cybersicherheit
  • Binnen 12 Monaten ab Registrierungspflicht: Selbstdeklaration einreichen – für die meisten Einrichtungen also bis Herbst 2027
  • Ab Oktober 2028: Nachweise durch Prüfberichte unabhängiger Stellen möglich

Vom Gesetzesbeschluss zum Stichtag

Nach dem gescheiterten ersten Anlauf im Juli 2024 hat der Nationalrat das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 am 12. Dezember 2025 beschlossen. Kundgemacht wurde es am 23. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 94/2025). Das Gesetz tritt neun Monate nach der Kundmachung in Kraft – also am 1. Oktober 2026. Gleichzeitig nimmt das neu geschaffene Bundesamt für Cybersicherheit im Innenministerium seine Arbeit als Aufsichtsbehörde auf.

Die Fristen im Überblick

23.12.2025
Kundmachung

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Ab hier läuft die Vorbereitungszeit.

01.10.2026
Inkrafttreten

Risikomanagementmaßnahmen (§ 32), Pflichten der Leitungsorgane samt Schulung (§ 31) und Meldepflichten (§ 34) gelten ohne Übergangsfrist.

31.12.2026
Registrierung

Wesentliche und wichtige Einrichtungen registrieren sich binnen drei Monaten beim Bundesamt für Cybersicherheit – elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP).

Herbst 2027
Selbstdeklaration

Binnen zwölf Monaten ab Eintritt der Registrierungspflicht: Beschreibung der umgesetzten Risikomanagementmaßnahmen inklusive Ergebnissen der Risikoanalyse.

ab 10/2028
Prüfberichte

Frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten kann die Behörde Nachweise durch Prüfberichte unabhängiger Stellen einfordern.

Der häufigste Denkfehler

Die Selbstdeklaration im Herbst 2027 wirkt wie eine komfortable Frist. Sie ist es nicht. Die Maßnahmen gelten ab dem 1. Oktober 2026 – die Selbstdeklaration beschreibt nur, was zu diesem Zeitpunkt bereits laufen sollte. Wer erst im Sommer 2027 mit der Risikoanalyse beginnt, hat im Herbst wenig vorzuweisen.

Was bei verpassten Fristen droht

Einrichtungen, die später betroffen werden

Wer die Voraussetzungen erst nach dem 1. Oktober 2026 erfüllt – etwa durch Wachstum über die Größenschwelle oder einen neuen Geschäftsbereich –, hat für die Registrierung ebenfalls drei Monate ab diesem Zeitpunkt. Die Frist für die Selbstdeklaration läuft dann entsprechend später.

Fazit

Die entscheidende Frist ist nicht der Herbst 2027, sondern der 1. Oktober 2026. Klären Sie zuerst die Betroffenheit, sichern Sie die Registrierung bis Jahresende ab und bauen Sie parallel ein Risikomanagement auf, das Sie in der Selbstdeklaration belegen können.

Häufige Fragen

Ab wann gilt das NISG 2026?
Das NISG 2026 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Tag gelten Risikomanagementmaßnahmen, Leitungspflichten und Meldepflichten ohne Übergangsfrist.
Bis wann muss ich mich nach dem NISG 2026 registrieren?
Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen sich binnen drei Monaten ab Inkrafttreten registrieren – also bis 31. Dezember 2026 – beim Bundesamt für Cybersicherheit über das Unternehmensserviceportal (USP).
Wann ist die Selbstdeklaration fällig?
Binnen zwölf Monaten ab Eintritt der Registrierungspflicht. Für Einrichtungen, die ab 1. Oktober 2026 betroffen sind, endet die Frist damit im Herbst 2027.

Marko DjurasinovicVITA – Governance, Compliance und Informationssicherheit. Schwerpunkte: NIS2 und NISG 2026, ISO 27001, Risikomanagement und IT-Governance.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 23. September 2026.

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