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NIS2 & NISG 2026

NIS2-Meldepflicht: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat

Marko Djurasinovic · · 5 Min. Lesezeit

Im Ernstfall zählen Stunden. Das NISG 2026 gibt für erhebliche Sicherheitsvorfälle ein dreistufiges Meldeverfahren vor – und die erste Frist beginnt, sobald der Vorfall bekannt wird, nicht wenn er verstanden ist.

Auf einen Blick
  • 24 Stunden: Frühwarnung ab Kenntnis eines erheblichen Vorfalls
  • 72 Stunden: Vorfallmeldung mit erster Bewertung
  • 1 Monat: Abschlussbericht
  • Empfänger: das zuständige CSIRT, das an die Behörde weiterleitet

Die drei Meldestufen

24 h
Frühwarnung

Hinweis auf einen erheblichen Vorfall – inklusive Einschätzung, ob er auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen zurückgeht oder grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnte.

72 h
Vorfallmeldung

Aktualisierung mit erster Bewertung: Schweregrad, Auswirkungen und, soweit verfügbar, Kompromittierungsindikatoren.

1 Monat
Abschlussbericht

Ausführliche Beschreibung, Art der Bedrohung und Ursache, ergriffene Abhilfemaßnahmen, grenzüberschreitende Auswirkungen.

Dauert der Vorfall noch an, ist statt des Abschlussberichts ein Fortschrittsbericht fällig. Die Behörde kann zudem Zwischenberichte anfordern.

Wann ist ein Vorfall „erheblich“?

Meldepflichtig sind nicht alle Vorfälle, sondern erhebliche. Ein Vorfall gilt vor allem dann als erheblich, wenn er

Für digitale Anbieter wie Cloud-, Rechenzentrums- oder Managed-Service-Provider konkretisiert die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 die Schwellen.

Parallele Meldepflichten

Ein Vorfall löst oft mehrere Meldungen aus – mit unterschiedlichen Empfängern und Fristen:

Das NISG 2026 sieht keine Doppelsanktion vor, wenn derselbe Verstoß bereits nach der DSGVO geahndet wird. Die Meldungen selbst sind dennoch getrennt zu erbringen.

Voraussetzungen, damit 24 Stunden reichen

Fazit

Die Meldepflicht gilt ab dem 1. Oktober 2026 ohne Übergangsfrist. Sie ist weniger eine Frage des Formulars als der Organisation: Wer im Vorfall erst klären muss, wer entscheidet, verliert die entscheidenden Stunden.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ein Sicherheitsvorfall nach NIS2 gemeldet werden?
Eine Frühwarnung binnen 24 Stunden ab Kenntnis, eine Vorfallmeldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht binnen eines Monats.
An wen melde ich einen Vorfall nach dem NISG 2026?
An das zuständige Computer-Notfallteam (CSIRT), das die Meldung an das Bundesamt für Cybersicherheit weiterleitet.
Muss ich zusätzlich nach DSGVO melden?
Ja, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Die Meldung an die Datenschutzbehörde ist eine eigene Pflicht mit eigener 72-Stunden-Frist.

Marko DjurasinovicVITA – Governance, Compliance und Informationssicherheit. Schwerpunkte: NIS2 und NISG 2026, ISO 27001, Risikomanagement und IT-Governance.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 23. September 2026.

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